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März 2019 – Dr. Zeck: zertifizierter Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie

Seit dem 1. März ist Dr. Zeck berechtigt, die Implantologie als sogenannten Tätigkeitsschwerpunkt zu führen. Dabei handelt es sich um eine von der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) genehmigte Bezeichnung und einen Hinweis auf besondere Fachkompetenz und Erfahrung des Behandlers. Ein DGI-Tätigkeitsschwerpunkt verlangt folgende Qualifikationen:

  • Erfolgreich absolvierte Fortbildungsreihe (Curriculum) in Implantologie mit mindestens 130 Unterrichtsstunden
  • Mindestens dreijährige praktische Erfahrung in der Implantologie
  • Mindestens 200 gesetzte Implantate

Die Berechtigung zum Führen des Tätigkeitsschwerpunktes ist zunächst auf fünf Jahre begrenzt – anschließend sind erneute Qualifikationsnachweise notwendig.

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